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OLG Celle, 11.06.1992 - 5 U 110/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Hannover, 10.04.1990 - 17 O 464/89
- OLG Celle, 11.06.1992 - 5 U 110/90
- OLG Celle, 04.01.1996 - 5 U 110/90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89
Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte …
Auszug aus OLG Celle, 11.06.1992 - 5 U 110/90
Die Beklagte kann sich auf die Klausel 36 der "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau" nicht berufen, weil das Problem des "doppelt gestörten Gesamtschuldnerausgleichs" nach den Grundsätzen BGHZ 110, 114 im vorliegenden Fall keine Rolle spielt.